Traditionelles Funkenfeuer: Anmeldung notwendig

08. und 09. März 2025 | Das alte Brauchtum der Winteraustreibung wird auch in Leutkirch mit einem beeindruckenden Funkenfeuer zelebriert.

Die Veranstaltung dürfen sowohl am Samstag, den 08.03.2025, vorrangig aber am Sonntag, den 09.03.2025, stattfinden.

Der alte Brauch der Winteraustreibung wird mit einem Funkenfeuer begangen. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Funken veranstaltet.

Wir weisen darauf hin, dass das Abbrennen des Funkens aus Sicherheitsgründen spätestens zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt anzuzeigen ist, damit die örtliche Feuerwehr sowie die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle und die Polizei informiert werden können. Der genaue Standort des Funkens ist in der Meldung anzugeben.

Wichtig ist, dass nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz, wie Christbäume, Reisig, Sturmholz verbrannt werden darf. Das Verbrennen von unzulässigen Materialien, insbesondere von Abfällen, ist strafrechtlich relevant. Beim Standort des Funkens müssen mindestens 50 m Abstand zur nächsten Wohnbebauung und Baumbeständen sowie 100 m zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen eingehalten werden.

Für detaillierte Informationen und zu beachtende Regelungen verweisen wir auf das „Funkenmerkblatt“ des Landratsamtes Ravensburg, welches auf der städtischen Website unter www.leutkirch.de zu finden ist.

Pressemeldung Stadt Leutkirch